OÖ ROG: § 33 Abs 3 (Verfahren der Gemeinde; Auflage eines Flächenwidmungsplanes vor Beschlussfassung zur öfftlichen Einsicht)
§ 36 Abs 4 (Änderung des Flächenwidmungsplanes, Verfahren; Anwendung des § 33; Unterlassung der Verständigung, wesentlicher Verfahrensmangel)