AVG § 59 Abs 1 (Spruch des Bescheids; fehlende Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmung; keine Rechtswidrigkeit, wenn sich die angewendete Rechtsvorschrift aus der Begründung ergibt)
AlVG § 10 Abs 1 Z 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme einer zugewiesenen Beschäftigung; keine Bewerbung bei einer vom Arbeitsmarktservice bekannt gegebenen konkreten Beschäftigungsmöglichkeit)