AVG § 66 Abs 4 (Berufung, Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung; "Sache" iSd § 66 Abs 4 ausschließlich jener Themenkreis, in welchem dem Berufungswerber ein Mitspracherecht zusteht; "Sache" iSd § 66 Abs 4 ist durch beantragten Standort der neuen Apotheke bestimmt)
VwGH 21. 5. 2008, 2006/10/0017 (Säumnisbeschwerde)