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VwGH 14. 3. 2008, 2006/10/0201 (SozialHilfe)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2009/1200ZfV 2009, 653 Heft 4 v. 9.9.2009

Tir SozialhilfeG: § 1 Abs 1 (Sozialhilfe, Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens)

§ 7 Abs 5 (Einschränkung der Sozialhilfe auf das unerlässliche Mindestmaß bei grob fahrlässiger Herbeiführung der Notlage durch den Hilfeempfänger, keine Bemühungen um eine den Lebensbedarf deckende Arbeit; Festsetzung des Ausmaßes der Reduktion des Richtsatzes, Beurteilung im Einzelfall, Bedachtnahme auf § 1 Abs 1)

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