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VwGH 14. 3. 2008, 2006/10/0117 (SozialHilfe)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2009/1199ZfV 2009, 652 Heft 4 v. 9.9.2009

Sbg SozialhilfeG 1975: § 2 Abs 1 idF LGBl 1995/28 (Gewährung von Sozialhilfe; Bereitschaft des Hilfesuchenden, an der Beseitigung der Notlage mitzuwirken)

§ 9 Abs 1 idF LGBl 1996/49 (Art und Ausmaß der Hilfe von der Bereitschaft des Hilfesuchenden abhängig, seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise zur Beschaffung seines Lebensbedarfes einzusetzen; kein Anspruch bei Einschränkung der Arbeitswilligkeit auf bestimmte Arbeiten oder Teilzeit; Werkstudentin)

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