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VwGH 14. 3. 2008, 2006/10/0218 (SozialHilfe)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2009/1201ZfV 2009, 653 Heft 4 v. 9.9.2009

Bgld SozialhilfeG 2000: § 45 Abs 3 (keine Kostenersatzpflicht des Unterhaltspflichtigen, wenn der Kostenersatz wegen des Verhaltens des Hilfeempfängers gegenüber dem Ersatzpflichtigen sittlich nicht gerechtfertigt wäre; Verweisung auf § 143 ABGB; nur bei gröblicher seinerzeitiger Verletzung der Unterhaltspflicht des nunmehrigen Hilfeempfängers; "liederlicher Lebenswandel" der Tochter schließt Kostenersatzpflicht des Vaters nicht aus)

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