FPG § 86 Abs 1 (Sonderbestimmung für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen; Aufenthaltsverbot für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige; Voraussetzungen; tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; widersprüchliche Begründung zu negativer Zukunftsprognose)
VwGH 18. 12. 2008, 2007/21/0555