FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; erfolgloser Asylantrag)
§ 66 Abs 1 (Zulässigkeit der Ausweisung; Eingriff in Privat- oder Familienleben; Ermessensentscheidung; keine Angehörigen im Inland; kein Anhaltspunkt für rechtmäßigen Aufenthalt nach Abweisung des Asylantrages)