FPG § 60 Abs 6 (Aufenthaltsverbot; Schutz des Privat- und Familienlebens)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung)
§ 86 Abs 1 (Sonderbestimmung für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen; Aufenthaltsverbot für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige; Voraussetzungen; tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; einmalige Aggressionshandlung im Zusammenhang mit Familienstreit)