EG: Art 39 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Unzulässigkeit der Bedingung, dass der Empfänger von Leistungen der Arbeitslosigkeit seinen Wohnort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats hat, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt und verhältnismäßig ist)
VO (EWG) 1408/71 vom 14. 6. 1971: Art 4 Abs 1 lit g (Leistungen bei Arbeitslosigkeit)