Sbg Feuerpolizeiordnung: § 13 Abs 1 (Mängel hinsichtlich der Brandsicherheit, Auftrag zur Behebung, an Eigentümer)
§ 13 Abs 2 (ebenso, Gefahr in Verzug; unmittelbarer Verwaltungszwang)
Seite 627
Sbg Feuerpolizeiordnung: § 13 Abs 1 (Mängel hinsichtlich der Brandsicherheit, Auftrag zur Behebung, an Eigentümer)
§ 13 Abs 2 (ebenso, Gefahr in Verzug; unmittelbarer Verwaltungszwang)
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