Gleichbehandlungs-RL 76/207/EWG : Art 2 (Grundsatz der Gleichbehandlung; Zulässigkeit von Frauenförderungsplänen; keine unmittelbare Anwendung aufgrund mangelnder Bestimmtheit)
Art 6 (gerichtliche Geltendmachung; ausreichende nationale Umsetzung durch die bei den Zivilgerichten eröffneten und auf die Staatshaftung gerichteten Rechtsbehelfe)