Krnt Güter- und SeilwegeLG: § 14 Abs 2 (Festlegung der Anteilsrechte einer Bringungsgemeinschaft; Vorgehen; hier:
Seite 608
"Kärntner Schlüssel" als Berechnungssystem; dabei sind Unschärfen und Ungenauigkeiten in Kauf zu nehmen)
Krnt Güter- und SeilwegeLG: § 14 Abs 2 (Festlegung der Anteilsrechte einer Bringungsgemeinschaft; Vorgehen; hier:
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"Kärntner Schlüssel" als Berechnungssystem; dabei sind Unschärfen und Ungenauigkeiten in Kauf zu nehmen)