vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 11. 2008, 2007/07/0099 (Bodenreform)

JudikaturBODENREFORMZfV 2009/1101ZfV 2009, 609 Heft 4 v. 9.9.2009

Tir Wald- und WeideservitutenG idF LGBl 2004/47: § 4 Abs 4 lit a (die Agrarbehörde hat auf Antrag oder von Amts wegen ein Nutzungsrecht im Hinblick auf ein damit belastetes Grundstück im erforderlichen Umfang als erloschen zu erklären, wenn dieses Grundstück für die Verwendung als Bauland benötigt wird; Voraussetzungen)

§ 4 Abs 4 lit b (ebenso; wenn dieses Grundstück als Vorbehaltsfläche benötigt wird; keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!