Krnt FLG: § 46 Abs 1 (dem Flurbereinigungsverfahren sind Flurbereinigungsverträge oder Flurbereinigungsübereinkommen zugrunde zu legen, wenn die Behörde bescheidmäßig feststellt, dass sie zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich sind; Teilung eines Erwerbsvorganges zulässig)
VwGH 27. 11. 2008, 2006/07/0063