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VwGH 10. 9. 2008, 2008/05/0093 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1089ZfV 2009, 602 Heft 4 v. 9.9.2009

Wr BauO: § 9 Abs 1 lit a idF vor LGBl 2006/21 (Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen; Änderung mit Novelle LGBl 2006/21; Anwendung aufgrund Übergangsvorschrift in anhängigen Verfahren; unvollständiger Antrag vor Inkrafttreten der Novelle betreffend Bauvorhaben, für welches weiterhin die Bekanntgabe von Bebauungsbestimmungen erforderlich)

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