Stmk BauG: § 41 Abs 3 (vorschriftswidrige bauliche Anlage, Beseitigungspflicht der Eigentümer; Wohnungseigentum; Verpflichtung der einzelnen Eigentümer, nicht der Eigentümergemeinschaft, keine Abtretung der Verpflichtung an die Eigentümergemeinschaft; Bauauftrag an die einzelnen Eigentümer, nicht an die Eigentümergemeinschaft)
VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0065