Krnt BauO: § 23 Abs 3 lit f (Nachbarn, subjektive Rechte, Bebauungshöhe; Festlegung einer Geschoßflächenzahl, dient auch der Gewährleistung von Licht, Luft, Sonne, daneben kein eigenes Recht auf Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe oder Geschoßanzahl)
Krnt GdPG: § 25 Abs 4 (bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke; Präzisierung in Bebauungsplan)