Stmk LdStrVG: § 54 Abs 1 (öffentliche Straße, Benützung zu verkehrsfremden Zwecken; Zustimmung der Straßenverwaltung; Privatwirtschaftsverwaltung, Grundrechtsbindung; ungerechtfertigte Verweigerung der Zustimmung Rechtfertigungsgrund für konsenslose Benützung der Straße; Ermahnung nach § 21 VStG, Eingriff ins Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, unzulässig bei ungerechtfertigter Verweigerung der Zustimmung)
VfGH 29. 9. 2008, B 2355/07