B-VG Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; Verwaltungsstrafverfahren, Berufung; Stattgabe, Absehen von Verhängung einer Strafe ohne Ermahnung; Aufhebung auch des Schuldspruches)
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VStG § 21 Abs 1 (Absehen von der Strafe; Berufungsbehörde; Antrag auf Einstellung des Verfahrens; Stattgabe der Berufung, Ausspruch des Absehens von der Strafe ohne Ausspruch einer Ermahnung, Aufhebung auch des Schuldspruches und Einstellung des Verfahrens)