StVO § 43 Abs 1 lit b (Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise; dauernde oder vorübergehende Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote; Voraussetzungen; unter anderem Verkehrssicherheit; Geschwindigkeitsbeschränkung; Zunahme von Verkehrsunfällen, besondere Verhältnisse der Straßenstrecke)