AsylG 2005 § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die zu schützende persönliche Sphäre, behauptete Gefahr der Genitalverstümmelung, fehlende Auseinandersetzung mit individueller Bedrohung, Kenia)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Voraussetzungen, reale Gefahr der Verletzung von Menschenrechten)