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VwGH 30. 10. 2008, 2007/07/0078 (Wasserrecht)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2009/953ZfV 2009, 500 Heft 3 v. 2.7.2009

WRG 1959: § 30 idF BGBl I 2003/82 (Verpflichtung, alle Gewässer im Rahmen des öffentlichen Interesses und nach Maßgabe näher angeführter Interessen rein zu halten und zu schützen; Umsetzung der EU-WasserrahmenRL)

§ 104a (bestimmte näher dargestellte Vorhaben, bei denen Auswirkungen auf öffentliche Rücksichten zu erwarten sind; § 104a begründet keine subjektiven Rechte für Inhaber fremder Rechte)

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