AVG § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren; ua Erschleichung eines Bescheides, Irreführungsabsicht, Begriff)
AVG § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren; ua Erschleichung eines Bescheides, Irreführungsabsicht, Begriff)