ZustellG idF BGBl I 2008/5: § 17 (Hinterlegung; Zustellung zu eigenen Handen, Wirksamkeit der Hinterlegung auch bei Anwesenheit an der Abgabestelle am Tag des ersten Zustellversuches)
§ 21 (Zustellung zu eigenen Handen)
VwGH 3. 10. 2008, 2008/02/0150