AVG § 10 Abs 1 (Vertreter; Erklärung des Asylwerbers vor dem Bundesasylamt, sich von einer bestimmten Person im Asylverfahren vertreten zu lassen)
AVG § 10 Abs 1 (Vertreter; Erklärung des Asylwerbers vor dem Bundesasylamt, sich von einer bestimmten Person im Asylverfahren vertreten zu lassen)