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VfGH 30. 9. 2008, B 663/08 (Versammlungsrecht)

JudikaturVERSAMMLUNGSRECHTZfV 2009/1007ZfV 2009, 521 Heft 3 v. 2.7.2009

VersammlungsG § 2 Abs 1 (Versammlungsanzeigen; Erfordernis der Schriftlichkeit auch für Änderung bereits eingebrachter Anzeigen)

§ 6 (Versammlung; Untersagung; Gründe; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohls; Anmeldung einer Versammlung von Tierschützern in der Nähe von Pelzmodenschau als Gegenkundgebung gegen eine bereits angemeldete und nicht untersagte Versammlung "Pro Pelz")

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