VersammlungsG § 2 Abs 1 (Versammlungsanzeigen; Erfordernis der Schriftlichkeit auch für Änderung bereits eingebrachter Anzeigen)
§ 6 (Versammlung; Untersagung; Gründe; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohls; Anmeldung einer Versammlung von Tierschützern in der Nähe von Pelzmodenschau als Gegenkundgebung gegen eine bereits angemeldete und nicht untersagte Versammlung "Pro Pelz")