VersammlungsG § 6 (Versammlung; Untersagung; Gründe; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohls; Anmeldung einer Versammlung von Tierschützern in unmittelbarer Nähe von Kleidergeschäft)
StGG Art 12 (Versammlungsfreiheit; kein Missbrauch zu Lasten Dritter; kein Vorrang vor Erwerbsausübungsfreiheit; Gebot des Interessensausgleiches)