Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Vorhaben; Änderungen oder Instandsetzungen, von Einfluss auf die Festigkeit oder Gesundheit oder die subjektiven Rechte der Nachbarn bzw das äußere Aussehen; Änderung der Ausgestaltung einer Terrasse, Anbringung einer 10 cm starken Verkleidung; Verlegung von Waschbetonplatten auf einem Flachdach)
§ 129 Abs 10 (konsenswidrige Baumaßnahme, Beseitigungsauftrag; Miteigentum; Auftrag an sämtliche Miteigentümer)