Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Vorhaben; Änderungen oder Instandsetzungen, von Einfluss auf die Festigkeit oder Gesundheit oder die subjektiven Rechte der Nachbarn)
§ 62a Abs 1 Z 13 und 14 (bewilligungsfreie und anzeigefreie Vorhaben; Flugdächer bis 2,50 m Höhe und maximal 25 m2 bebauter Fläche, Pergolen; 8 x 4 m großes Flugdach mit 2,90 m Höhe)