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VwGH 28. 2. 2008, 2006/06/0163 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/62ZfV 2009, 57 Heft 1 v. 16.3.2009

Tir BauO: § 6 Abs 3 lit a und b (bauliche Anlagen, nicht in den Mindestabstandsflächen, Ausnahmen)

§ 6 Abs 6 (ebenso; nur so weit, dass gegenüber angrenzenden Grundstücken mindestens die Hälfte der gemeinsamen Grenze von baulichen Anlagen frei)

§ 25 Abs 3 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Einwendungen; Nichtzustimmung zu einer Überschreitung der Hälftegrenze nach § 6 Abs 6; taugliche Einwendung)

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