Stmk BauG: § 26 Abs 1 (Baubewilligung, Verfahren; subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Bestimmungen über Baueinstellung und Beseitigung nach § 41 Abs 6)
§ 41 Abs 1 (Vorhaben gegen die Bestimmungen des Gesetzes, Baueinstellung)
§ 41 Abs 6 (Nachbar, subjektives Recht auf Baueinstellung, wenn die konsenslosen Maßnahmen subjektive Rechte verletzen; Geltendmachung einer Niveauveränderung auf dem Nachbargrundstück, unzureichende Begründung hinsichtlich der Konsensgemäßheit der Veränderung)