Vlbg GemeindeG: § 28 Abs 1 (Gemeindeorgane, Befangenheit, Gründe; der Ausübung des Amtes zu enthalten, Verlassen des Sitzungsraumes für die Dauer der Beratung und Abstimmung)
§ 28 Abs 2 (ebenso, andere Gründe; Entscheidung eines Kollegialorgans über Vorliegen der Befangenheit)