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VwGH 19. 12. 2007, 2007/08/0290 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2008/1319ZfV 2008, 704 Heft 5 v. 29.10.2008

AVG § 59 Abs 1(Spruch eines Bescheids; Verpflichtung zur zweifelsfreien Angabe des Zeitraums, auf den sich der Spruch bezieht)

ASVG § 4 Abs 4 (zeitraumbezogene Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens der Versicherungspflicht)

§ 417a (Zurückverweisung zur Ergänzung der Ermittlungen oder der Begründung; keine Ergänzung durch die Berufungsbehörde selbst, wenn der Zeitraum, auf den sich der Spruch bezieht, nicht feststeht)

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