AlVG § 12 (Arbeitslosigkeit, nicht vorliegend; selbstständige Erwerbstätigkeit)
§ 25 Abs 1 (Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld)
§ 50 Abs 1 (Meldepflicht bei Aufnahe von Tätigkeiten; nicht erfüllt bei vagen Angaben über beabsichtigte Aktivitäten)