NÖ BauO: § 48 Abs 1 Z 1 (Immissionen, Gefahr für Leben oder die Gesundheit; bei gewerblichen Betriebsanlagen nicht zu prüfen; Restprüfungskompetenz der Baubehörde; Prüfung, ob eine örtlich unzumutbare Belästigung von Menschen durch Emissionen vorliegt)
VwGH 20. 11. 2007, 2007/05/0211