Wr BauO: § 126 Abs 4 (unterschiedlich hohe Gebäude, Höherführung des Rauchfangs des niedrigeren Gebäudes, behördlicher Auftrag, von Amts wegen oder über Antrag; Kostentragung durch den Eigentümer des höheren Gebäudes; Antrag des Eigentümers des niedrigeren Grundstücks, Durchführung der Höherführung vor Entscheidung über Devolutionsantrag; Devolutionsantrag weiter zulässig)
VwGH 12. 10. 2007, 2007/05/0017