NÖ SozialhilfeG 2000: § 37 Z 3 (Kostenersatz für Sozialhilfemaßnahmen durch die unterhaltspflichtigen Angehörigen des Hilfeempfängers; Legalzession des Unterhaltsanspruches auf den Sozialhilfeträger)
§ 39 Abs 1 (Kostenersatzpflicht der gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt des Hilfeempfängers verpflichteten Personen, im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht)