Wr SozialhilfeG: § 18 Abs 1 (Hilfe zur Erziehung, Begriff; Notwendigkeit, um einem Minderjährigen Erziehung und Berufsausbildung zu sichern; Besuch eines Kindertagesheimes, keine generelle Erforderlichkeit, Einzelfallbetrachtung)
MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Sozialhilfesache; mündliche Verhandlung, Absehen)