B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Individualantrag, Verordnungsprüfung, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre, Fehlen eines anderen zumutbaren Rechtsweges)
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VfGG § 62 Abs 1 erster Satz (Gesetzesprüfung, Aufhebungsantrag, präzise Bezeichnung des Aufhebungsgegenstandes, unzureichendes Begehren auf Aufhebung einer Novellenfassung)