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VfGH 5. 12. 2007, V 27/07

VfGH: VerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2008/831ZfV 2008, 440 Heft 3 v. 2.7.2008

B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Antrag auf Aufhebung einer außer Kraft getretenen Verordnung, geltende Verordnung weitgehend inhaltsgleich; kein Austausch des Prüfungsgegenstandes)

VfGG § 57 Abs 1 (Verordnungsprüfung, Antrag, Inhalt; bestimmter Antrag, die Verordnung oder einzelne Teile aufzuheben; Antragsgegenstand Verordnung durch das Antragsbegehren festgelegt, kein Austausch des Prüfungsgegenstandes)

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