MineralrohstoffG idF BGBl I 2003/112: § 146 Abs 6 (Entschädigung für Enteignungen und Zuständigkeit der Zivilgerichte zur Überprüfung der Entschädigungshöhe)
§ 179 Abs 5 (Kostenersatz für Sicherungsarbeiten; bei der Frage des Ersatzes von Aufwendungen für Sicherungsarbeiten gemäß dem MineralrohstoffG handelt es sich um ein „civil right“)