NÖ ROG: § 19 idF aus 1990 (Widmungen, Grünland-Grüngürtel; Ausweisung der entsprechenden Grünlandnutzungsarten; Festlegung 1990 ohne Festlegung der Funktion des Grüngürtels; spätere Fassung des ROG erfordert keine Anpassung, Gesetzmäßigkeit der früheren, nicht ergänzten Widmung)