StbG § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose; Einbruchsdiebstahl, Nötigung und Sachbeschädigung sowie Fälschung besonders geschützter Urkunden bzw Fälschung eines Beweismittels, gravierende Rechtsverletzungen)
VwGH 6. 9. 2007, 2005/701/0831