StbG § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener Hauptwohnsitz im Bundesgebiet seit mindestens 10 Jahren, Begriff, Fortbestehen eines Hauptwohnsitzes, Aufrechterhaltung der Beziehungen zum Inland, animus domiciliandi, kombinierte Betrachtung von objektiven und subjektiven Kriterien; beinahe zweijähriger Aufenhalt aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen bei Mutter in Rumänien)