AlVG § 10 Abs 1 Z 1 (Verhängung einer Sperrfrist; Weigerung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Nichtwahrnehmung eines Vorstellungstermins; Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle ist vom Arbeitsmarktservice nur zu prüfen, wenn der Arbeitslose konkrete Gründe für die Unzumutbarkeit anführt)
VwGH 4. 7. 2007, 2006/08/0097