AlVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt)
§ 10 (Ausschluss vom Bezug von Arbeitslosengeld; Weigerung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung und einer Einstellungszusage; nicht nachvollziehbare Annahme von mangelnden Bewerbungskenntnissen und einer Distanz zum Arbeitsmarkt)