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VwGH 23. 5. 2007, 2005/08/0091

VwGH: SozialversicherungZfV 2008/703ZfV 2008, 397 Heft 3 v. 2.7.2008

GSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung für Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft) § 4 Abs 1 Z 1 (Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung für Personen, die das Ruhen ihres Gewerbebetriebs angezeigt haben; Weiterbetreiben der gewerblichen Tätigkeit trotz Ruhendmeldung; Betrieb eines Fremdenheims, Reduzierung der angebotenen Bettenzahl während der Zeiten der Ruhendmeldung auf 10, für die Beurteilung der Versicherungspflicht nicht relevant)

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