AlVG: § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit, grundsätzlich nicht vorliegend während eines Studiums) § 12 Abs 4 (Vorliegen von Arbeitslosigkeit trotz Absolvierung eines Studiums; Werkstudenten; Erfordernis der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung über bestimmte Zeiträume, im vorliegenden Fall nicht erfüllt; keine unsachliche Diskriminierung dadurch, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld für die Voraussetzungen von Arbeitslosengeld während eines Studiums nicht berücksichtigt wird)