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VwGH 19. 7. 2007, 2004/07/0021 (Wasserrecht)

VwGH: WasserrechtZfV 2008/535ZfV 2008, 291 Heft 2 v. 9.5.2008

WRG 1959: § 27 Abs 1 lit c (befristete Wasserbenutzungsrechte erlöschen durch Fristablauf)
§ 21 Abs 1 (Befristung der Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers; Fristhemmung nach § 112 Abs 2 WRG 1959 kommt nicht in Frage)
§ 21 Abs 3 (Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes; Hemmung des Ablaufes der Bewilligungsdauer; Voraussetzungen)

VwGH 19. 7. 2007, 2004/07/0021

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